Der Uralte Traum, alles Wissen und aller Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbarer Nähe gerückt.
Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potenzial der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genannten ” geistigen Eigentum ” basieren, welches der angestrebten Wissen- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit.
Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interesse erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir die Piratenpartei dieses Verfahren ab.
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken.
Der kommenden Generation könnte der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen.
Freies Kopieren und freie Nutzung.
Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden.
Wir die Piratenpartei sind der Überzeugung, das die nicht kommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte.
Um die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.
In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
Daher fordern wir, die Piratenpartei das nicht kommerzielle Kopieren, Zugänglich machen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fordern.
Um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft.
Förderung der Kultur.
Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern.
Positive Effekte der von uns geforderten Änderung sollen im vollen Umfang genutzt werden können.
Ausgleich zwischen Ansprüche der Urheber und der Öffentlichkeit.
Die Piratenpartei erkennt die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollen Umfang an.
Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht.
Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schutz an Schöpfung zurückgegriffen.
Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeit von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen.
Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
Verantwortlich
Reinhold Schigulski
Presseteam Bottrop
Der Uralte Traum, alles Wissen und aller Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbarer Nähe gerückt.
Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potenzial der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genannten ” geistigen Eigentum ” basieren, welches der angestrebten Wissen- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit.
Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interesse erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir die Piratenpartei dieses Verfahren ab.
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken.
Der kommenden Generation könnte der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen.
Freies Kopieren und freie Nutzung.
Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden.
Wir die Piratenpartei sind der Überzeugung, das die nicht kommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte.
Um die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden.
In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
Daher fordern wir, die Piratenpartei das nicht kommerzielle Kopieren, Zugänglich machen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fordern.
Um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft.
Förderung der Kultur.
Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern.
Positive Effekte der von uns geforderten Änderung sollen im vollen Umfang genutzt werden können.
Ausgleich zwischen Ansprüche der Urheber und der Öffentlichkeit.
Die Piratenpartei erkennt die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollen Umfang an.
Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht.
Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schutz an Schöpfung zurückgegriffen.
Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeit von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen.
Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
Verantwortlich
Reinhold Schigulski
Presseteam Bottrop