Kurzmeldung

Verstößt der “Nacktscanner” gegen geltendes Recht?

Diese Frage müssen sich jetzt die Briten stellen, nachdem eine Kinderschutzorganisation sich zu Wort gemeldet hat [1]

So heißt es etwa, die “Pseudo-Nacktbilder” von Kindern würden gegen die Gesetzte gegen Kinderpornografie verstoßen, und das macht durchaus Sinn. Jedenfalls wird auf der Insel erst mal genauer nachgeforscht, ob und wie die Bodyscanner mit dem Gesetz vereinbar sind.

Wo ist Frau von der Leyen mit ihrem Stop-Schild, wenn man sie mal braucht? 😀

[1] http://www.golem.de/1001/72189.html