Der ausgeweitete staatliche Zugriff von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten auf private Daten durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes bei der Bestandsdatenauskunft stößt auf heftigen Widerstand. Bereits am 14. April fanden in ganz Deutschland Demonstrationen und Kundgebungen gegen das Gesetz statt. In mindestens 13 Städten fanden am 27. April weitere Protestaktionen statt[1]. Dazu gehört auch eine Demonstration vor dem Sitz des Bundeskriminalamts in Wiesbaden [2] und eine Demonstration in Bottrop die Richtung Pferdemarkt zog.
Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei: »Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist eindeutig in mehreren Punkten verfassungswidrig. Von der Zustimmung zu einem handwerklich so schlecht gemachten Gesetz kann nur abgeraten werden, denn es ist abzusehen, dass es bei einer Verfassungsbeschwerde erneut keinen Bestand haben wird. Schon das Vorgängergesetz war nach der Klage eines Piraten gekippt worden. Für unsere Grundrechte ziehen wir notfalls auch diesmal wieder vor das Bundesverfassungsgericht.«
Am 3. Mai steht die endgültige Abstimmung im Bundesrat an. Wenn sich alle Vertreter aus Landesregierungen mit rot-grüner oder rot-roter Zusammensetzung enthalten und ein einziges weiteres Land sich diesen Enthaltungen anschließt, ist das Gesetz in dieser Form im Bundesrat gescheitert. Der Deutsche Journalistenverband, das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und die Gesellschaft für Informatik warnen vor dem geplanten Gesetz [3, 4, 5].
Das Gesetz erlaubt die Identifizierung von Internetnutzern schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten und ohne richterliche Anordnung. Neue elektronische Schnittstellen für staatliche Behörden für die Abfrage von Zugangsdaten wie etwa der PUK für das Handy sollen durch das Gesetz eingeführt werden.
»Die Einrichtung von elektronischen Schnittstellen bei den Telekommunikationsanbietern für Abfragen zu Zugangsdaten und zur Identifizierung von Internetnutzern öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Eine Informationsgesellschaft braucht einen starken Datenschutz und keine neuen elektronischen Schnittstellen, mit denen der Staat noch mehr Daten über seine Bürger abfragen kann«, so Nocun weiter.
Der Tendenz jedem Bürger zu unterstellen, er sei ein Terrorist und er muss vorsorglich überwacht und kontrolliert werden, stellen sich die Piraten entgegen.
Quellen:
[1] http://bda.protestwiki.de/wiki/Orte
[2] http://piratenpartei-wiesbaden.de/pressemitteilung/pins-fuer-die-polizei.aspx
[3] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/716/1/lang,de/
[4] http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2013/03/22/warum-das-gesetz-zur-bestandsdatenauskunft-verfassungswidrig-ist/
[5] http://bestandsdatenauskunft.de/?page_id=12
Der ausgeweitete staatliche Zugriff von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten auf private Daten durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes bei der Bestandsdatenauskunft stößt auf heftigen Widerstand. Bereits am 14. April fanden in ganz Deutschland Demonstrationen und Kundgebungen gegen das Gesetz statt. In mindestens 13 Städten fanden am 27. April weitere Protestaktionen statt[1]. Dazu gehört auch eine Demonstration vor dem Sitz des Bundeskriminalamts in Wiesbaden [2] und eine Demonstration in Bottrop die Richtung Pferdemarkt zog.
Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei: »Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist eindeutig in mehreren Punkten verfassungswidrig. Von der Zustimmung zu einem handwerklich so schlecht gemachten Gesetz kann nur abgeraten werden, denn es ist abzusehen, dass es bei einer Verfassungsbeschwerde erneut keinen Bestand haben wird. Schon das Vorgängergesetz war nach der Klage eines Piraten gekippt worden. Für unsere Grundrechte ziehen wir notfalls auch diesmal wieder vor das Bundesverfassungsgericht.«
Am 3. Mai steht die endgültige Abstimmung im Bundesrat an. Wenn sich alle Vertreter aus Landesregierungen mit rot-grüner oder rot-roter Zusammensetzung enthalten und ein einziges weiteres Land sich diesen Enthaltungen anschließt, ist das Gesetz in dieser Form im Bundesrat gescheitert. Der Deutsche Journalistenverband, das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und die Gesellschaft für Informatik warnen vor dem geplanten Gesetz [3, 4, 5].
Das Gesetz erlaubt die Identifizierung von Internetnutzern schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten und ohne richterliche Anordnung. Neue elektronische Schnittstellen für staatliche Behörden für die Abfrage von Zugangsdaten wie etwa der PUK für das Handy sollen durch das Gesetz eingeführt werden.
»Die Einrichtung von elektronischen Schnittstellen bei den Telekommunikationsanbietern für Abfragen zu Zugangsdaten und zur Identifizierung von Internetnutzern öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Eine Informationsgesellschaft braucht einen starken Datenschutz und keine neuen elektronischen Schnittstellen, mit denen der Staat noch mehr Daten über seine Bürger abfragen kann«, so Nocun weiter.
Der Tendenz jedem Bürger zu unterstellen, er sei ein Terrorist und er muss vorsorglich überwacht und kontrolliert werden, stellen sich die Piraten entgegen.
Quellen:
[1] http://bda.protestwiki.de/wiki/Orte
[2] http://piratenpartei-wiesbaden.de/pressemitteilung/pins-fuer-die-polizei.aspx
[3] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/716/1/lang,de/
[4] http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2013/03/22/warum-das-gesetz-zur-bestandsdatenauskunft-verfassungswidrig-ist/
[5] http://bestandsdatenauskunft.de/?page_id=12