Im November 2010 soll er nun kommen, der neue Personalausweis. Die Vorzüge, die das Bundesministerium des Inneren (BMI) propagiert, sind folgende:
- Ausweis im Internet: Der elektronische Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet. Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem auch an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.
- Elektronische Signatur: Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit sollen auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
- Sicheres Reisedokument: Für hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden. Damit kann der elektronische Personalausweis ähnlich wie der elektronische Reisepass als sicheres Reisedokument eingesetzt werden.Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung von Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden.
Quelle: BMI
Ich sehe da eher datenschutzrechtiche Probleme. Denn mit diesem Ausweis lassen sich problemlos Bewegungsprofile anlegen, die durch dieses persönliche Dokument natürlich personalisiert sind. Wenn ich damit am Automaten Zigaretten oder Bahntickets kaufe, weiß die Tabak- oder Reiseindustrie davon, und kann mich mit entsprechenden Werbeangeboten bombardieren.
Auch wenn das BMI behauptet, dass der Inhaber des Ausweises selbst die Kontrolle darüber hat, wem er welche Daten mitteilt, wie kann der Inhaber das kontrollieren? Wenn ich mich im Internet für Onlinegeschäfte mit dem E-Ausweis identifiziere, geschieht das doch über ein Lesegerät, welches die gespeicherten Daten ausliest. Ebenso an Automaten uns was weiß ich nicht noch alles. Wie kann ich jetzt kontrollieren, welche Daten ausgelesen und übertragen bzw. gespeichert werden? Als Computer-Normalanwender oder gar Laie sicherlich gar nicht. Als versierter Anwender kann ich zumindest den Datenstrom aus dem Computer ins Internet kontrollieren.
Also ist in meinen Augen besser, das Projekt einzustampfen, und den Chip aus den Reisepässen gleich mit.
Interessant wird es in den Meldeämtern und Bürgerbüros dann, wenn der Bürger sich weigert, seinen Fingerabdruck zu hinterlassen. Wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse, brauche ich mich auch nicht erkennungsdienstlich behandeln zu lassen. Und schon gar nicht von städtischen Behörden, denn noch ist dafür die Polizei zuständig. Zwar soll die Abgabe der Fingerabdrücke freiwillig sein, aber das kann sich in der Gesetzgebung unserer überwachungsgierigen Regierung schnell ändern.
Welche rechtliche Handhabe gibt es für die Behörden dann, den Fingerabdruck einzufordern? Oder reicht es als Druckmittel, mir einfach keinen Perso ohne Fingerabdruck auszustellen? Denn ohne dieses Dokument kann ich ja praktisch keine größeren Geschäfte tätigen. Ob Bankkonto, KFZ-Zulassung, Kauf auf Kredit… überall muss ich schließlich einen Personalausweis vorlegen. Im schlimmsten Fall dürfte ich noch nicht mal mehr wählen, da die Wahlhelfer neben der Wahlbenachrichtigung eigentlich auch den Ausweis kontrollieren sollen.
Es mag ja sein, dass einige Anwendungen durch den elektronischen Personalausweis sicherer und/oder einfacher werden. Für mich persönlich überwiegen jedoch die Probleme, die sich aus der Missbrauchsmöglichkeit der auf dem Ausweis gespeicherten Daten ergeben. Denn Bewegungsprofile muss man nicht haben. Wohin ich mich begebe, und was ich dort mache, geht niemanden etwas an.
Seit Oktober 2009 erproben E-Business- und E-Government-Anbieter in einem Anwendungstest die elektronische Identitätsnachweisfunktion des neuen Ausweises in ihren Online-Services. Die Beantragung, Ausstellung und Sperrung von Ausweisen sollen dann durch ausgewählte kommunale Behörden ab Anfang 2010 in einem Feldtest evaluiert werden. Die Ergebnisse beider Tests sollen noch vor dem Rollout in die laufende Projektabwicklung einbezogen werden.
Bleibt noch zu erwähnen, dass es den neuen Ausweis bereits für Kinder ab 14 Jahren geben soll. Bisher liegt diese Untergrenze bei 16 Jahren…
Im November 2010 soll er nun kommen, der neue Personalausweis. Die Vorzüge, die das Bundesministerium des Inneren (BMI) propagiert, sind folgende:
Ich sehe da eher datenschutzrechtiche Probleme. Denn mit diesem Ausweis lassen sich problemlos Bewegungsprofile anlegen, die durch dieses persönliche Dokument natürlich personalisiert sind. Wenn ich damit am Automaten Zigaretten oder Bahntickets kaufe, weiß die Tabak- oder Reiseindustrie davon, und kann mich mit entsprechenden Werbeangeboten bombardieren.
Auch wenn das BMI behauptet, dass der Inhaber des Ausweises selbst die Kontrolle darüber hat, wem er welche Daten mitteilt, wie kann der Inhaber das kontrollieren? Wenn ich mich im Internet für Onlinegeschäfte mit dem E-Ausweis identifiziere, geschieht das doch über ein Lesegerät, welches die gespeicherten Daten ausliest. Ebenso an Automaten uns was weiß ich nicht noch alles. Wie kann ich jetzt kontrollieren, welche Daten ausgelesen und übertragen bzw. gespeichert werden? Als Computer-Normalanwender oder gar Laie sicherlich gar nicht. Als versierter Anwender kann ich zumindest den Datenstrom aus dem Computer ins Internet kontrollieren.
Also ist in meinen Augen besser, das Projekt einzustampfen, und den Chip aus den Reisepässen gleich mit.
Interessant wird es in den Meldeämtern und Bürgerbüros dann, wenn der Bürger sich weigert, seinen Fingerabdruck zu hinterlassen. Wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse, brauche ich mich auch nicht erkennungsdienstlich behandeln zu lassen. Und schon gar nicht von städtischen Behörden, denn noch ist dafür die Polizei zuständig. Zwar soll die Abgabe der Fingerabdrücke freiwillig sein, aber das kann sich in der Gesetzgebung unserer überwachungsgierigen Regierung schnell ändern.
Welche rechtliche Handhabe gibt es für die Behörden dann, den Fingerabdruck einzufordern? Oder reicht es als Druckmittel, mir einfach keinen Perso ohne Fingerabdruck auszustellen? Denn ohne dieses Dokument kann ich ja praktisch keine größeren Geschäfte tätigen. Ob Bankkonto, KFZ-Zulassung, Kauf auf Kredit… überall muss ich schließlich einen Personalausweis vorlegen. Im schlimmsten Fall dürfte ich noch nicht mal mehr wählen, da die Wahlhelfer neben der Wahlbenachrichtigung eigentlich auch den Ausweis kontrollieren sollen.
Es mag ja sein, dass einige Anwendungen durch den elektronischen Personalausweis sicherer und/oder einfacher werden. Für mich persönlich überwiegen jedoch die Probleme, die sich aus der Missbrauchsmöglichkeit der auf dem Ausweis gespeicherten Daten ergeben. Denn Bewegungsprofile muss man nicht haben. Wohin ich mich begebe, und was ich dort mache, geht niemanden etwas an.
Seit Oktober 2009 erproben E-Business- und E-Government-Anbieter in einem Anwendungstest die elektronische Identitätsnachweisfunktion des neuen Ausweises in ihren Online-Services. Die Beantragung, Ausstellung und Sperrung von Ausweisen sollen dann durch ausgewählte kommunale Behörden ab Anfang 2010 in einem Feldtest evaluiert werden. Die Ergebnisse beider Tests sollen noch vor dem Rollout in die laufende Projektabwicklung einbezogen werden.
Bleibt noch zu erwähnen, dass es den neuen Ausweis bereits für Kinder ab 14 Jahren geben soll. Bisher liegt diese Untergrenze bei 16 Jahren…